• 07Jul

    Ein Urteil des OLG Stuttgart stellt Online-Shops und Preisvergleiche vor neue Herausforderungen. Das Gericht entschied, dass ein selbst um nur wenige Stunden veralteter Kaufpreis abmahnfähig sei. Natürlich haben wir schnellstmöglich Maßnahmen ergriffen, um unsere Kunden und Partner vor solchen Abmahnungen zu schützen.

    Hintergrund der Entscheidung des Stuttgarter Gerichts war ein Verfahren um irreführende Werbung durch abweichende Preisangaben in Preisvergleichen, die kürzlich veröffentlicht wurde. Im Urteil heißt es, dass ein nicht unerheblicher Teil der Verbraucher heutzutage erwarte, dass in Suchmaschinen in “Echtzeit” Preise angezeigt würden. Zudem würden viele Verbraucher nicht damit rechnen, dass es während eines Tages Preiserhöhungen gebe. Daher sei zu erwarten, dass beabsichtigte Erhöhungen rechtzeitig mitgeteilt würden, um im richtigen Moment in die Rangfolge eines Preisvergleichs aufgenommen werden zu können.

    Der Rechtsanwalt Gerd M. Fuchs, der als Justiziar für den Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) tätig ist, kommentierte die Entscheidung kürzlich. Wolle ein Internethändler seine Preise im laufenden Tagesgeschäft aktualisieren, müssten die Angebote im Preisvergleich mit einem Zeitstempel versehen werden. So könne der Verbraucher erkennen, wann der Preis veröffentlicht wurde bzw. für welche Zeit dieser Preis maßgeblich war. Damit könne eine Irreführung der Verbraucher und somit eine Wettbewerbsverletzung gegenüber dem Marktkonkurrenten vermieden werden.

    ScreenshotDementsprechend haben wir umgehend gehandelt und im Preisvergleich unserer Marktplätze den Zeitpunkt der letzten Aktualisierungsabfrage für unsere Datenbank aufgenommen. So ist in unmittelbarer Nähe des Preises für jedermann zu erkennen, wann das genannte Angebot maßgeblich war. Ausschlaggebend ist hier jedoch nicht die Änderung, sondern die Überprüfung anhand der Schnittstellen zu den Händlersystemen. Angezeigt wird die entsprechende Uhrzeit als “Stand” des Preises. Fand der Prozess trotz täglich mehrerer Updates zuletzt am Vortag statt, wird das Datum ausgegeben.

    Diese Information ist also nicht nur für die Besucher nützlich, sondern hilft Abmahnungen zu vermeiden. In diesem Sinne weiter viel Erfolg!

2 Reaktionen

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Holger
Kommentar vom 09.07.2008 13:10

Eure schnelle Reaktion auf dieses fragwürdige Urteil des OLG Stuttgart ist bemerkenswert und ein weiterer Beweis für den hohen Qualitätsstandard von Ecato. Da kann ich mich nur bedanken.

Eine kurze Anmerkung noch: Es wäre schön, wenn Benutzer des Marktplatzes die einzelnen Angebote bewerten könnten, z.B. mit Punktesystem (1-5 Sterne) und einer Art Abstimmung, ob die jeweilige Produktseite und -beschreibung hilfreich für den Anwender sind.

Der Marktplatz-Betreiber und auch Ecato würde dadurch mehr Feedback erhalten und dies kann man ja in zukünftige Veränderungen einfließen lassen.

Beste Grüße, Holger

Christian Boris Schmidt
Kommentar vom 09.07.2008 13:42

Danke für Dein Lob, Holger. Wir arbeiten bereits an verschiedenen Features, um die Besucher der Marktplätze stärker einzubinden. Gern nehmen wir Deine Anregungen in unsere Überlegungen auf und freuen uns jederzeit über weitere Ideen!

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